
Die Ehe ist die durch bestimmte Riten oder rechtliche Formalitäten sanktionierte Vereinigung zweier Menschen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts. Diese Feier impliziert die Schaffung einer Reihe von Rechten und Pflichten zwischen den Ehegatten und bedeutet auch: Existenz von Eheordnungen, die mit der Patrimonialordnung verknüpft sind . Mit anderen Worten: die Verwaltung des wirtschaftlichen Vermögens beider Ehegatten.
Das Ziel dieses Artikels ist die Analyse der verschiedenen ehelichen Wirtschaftsregime. Darunter versteht man das Regelwerk, das die wirtschaftlichen Interessen der Ehegatten innerhalb der Ehe und ihre Beziehungen zu Dritten bestimmt.
Die Analyse dieser Eheregime Es ist besonders wichtig, es zu verstehen was mit dem Gemeinschaftsvermögen im Falle einer Trennung geschehen würde sowie bei Erbfolgen oder Scheidungen. Wir werden auch sehen, welche Auswirkungen die einzelnen Eheregime in den oben genannten Situationen haben.

Notwendiger Charakter des Ehestandes
Das Bestehen eines Ehestandes ist eine unvermeidliche Folge der Ehe. Die Existenz einer Ehe ohne den Ehestand ist daher nicht denkbar ; Selbst wenn zum Zeitpunkt der Errichtung der Art von Regime völliges Schweigen herrschte, würde dies von der Rechtsprechung nach einem Verfahren der stillen Zustimmung definiert.
Vereinfacht gesagt kann das Paar wählen, welches Eheregime es befolgen möchte. Für den Fall, dass sie diese Wahl nicht treffen der gesetzlich festgelegte Ehestand wird zugerechnet.
In Italien beispielsweise werden die Ehegatten dies tun, sofern sie bei der Formalisierung ihrer Eheschließung nichts anderes äußern Gütergemeinschaft .
Die für jede Ehe geltende Wirtschaftsordnung es wird von beiden Parteien in den Heiratsurkunden festgestellt ohne andere als die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Einschränkungen. Der Güterstand im Familienrecht ist das Regelwerk des Bürgerlichen Gesetzbuches, das die Kriterien für die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens zwischen den Ehegatten regelt.
Arten von Eheregimen
Das italienische Zivilgesetzbuch sieht vor drei eheliche Güterstände : Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Kaufbeteiligung, eine Art gemischtes Regime. Jedes hat seine eigenen Merkmale, die es zu verstehen und zu berücksichtigen gilt, wenn man sich vor der Heirat für eine Regelung entscheidet.
Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft ist das am weitesten verbreitete System. Dabei werden sämtliche Einkünfte und Vorteile, die die Ehegatten während der Ehe erzielt haben, gemeinschaftlich erfasst.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann es schwierig sein, zu unterscheiden, welche Vermögenswerte den einzelnen Mitgliedern des Paares zuzuordnen sind. Um sie zu trennen Im Allgemeinen führen wir eine Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte des Unternehmens durch Paar .
Dabei wird festgestellt, welches Privatvermögen vorliegt und welchem der beiden Ehegatten es gehört; Bei den Gemeingütern wird ein Inventar der vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erstellt und die Liquidation durchgeführt.
Um diesen Vorgang durchzuführen, ja empfehlen herzlich Kontakt aufnehmen mit a Eherechtsanwalt . Insbesondere in komplexen Fällen und mit dem Ziel, weitere Auseinandersetzungen zwischen den Partnern zu vermeiden.
Regelung der Vermögenstrennung
In diesem Regime ist Folgendes festgelegt Jeder Partner verfügt über ein eigenes Vermögen, ohne dass es eines gemeinsamen Vermögens bedarf . Auf diese Weise verwaltet jeder der Ehegatten sein eigenes Vermögen. Wenn Ehegatten gemeinsam eine Immobilie erwerben, treten beide als Eigentümer der besagten Immobilie auf.
Wir müssen betonen, dass es in diesem Fall zwar kein gemeinsames Erbe gibt Beide Ehegatten müssen zum Lebensunterhalt der Familie beitragen jeweils in Bezug auf ihre Finanzen und ihre Fähigkeit, beruflich oder zu Hause zu arbeiten. Dies verlangt Artikel 143 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Hauptvorteil dieser Regelung liegt im Falle einer Trennung oder Scheidung die Liquidation von Vermögenswerten ist einfacher.
Gewöhnliche Regelung der Teilnahme an Einkäufen
Jeder der Ehegatten behält seine wirtschaftliche Autonomie während der Hochzeit Im Falle einer Scheidung oder Trennung erfolgt das Verfahren jedoch wie in einer Gütergemeinschaft. In Wirklichkeit handelt es sich um ein Regime, das Aspekte der vorherigen vermischt.
Die Liquidation wurde durchgeführt im Falle einer Scheidung oder Trennung wäre es ähnlich wie beim gemeinschaftlichen Güterstand . Zunächst erstellen wir jedoch eine Bestandsaufnahme des Anfangs- und Endvermögens. Sobald die Berechnung durchgeführt wurde, wird die jeweilige Beteiligung ermittelt.

Andere Eheregime
Es gibt zwei weitere Eheregime, die trotz ihrer kontroversen Merkmale bestehen In einigen Ländern sind sie immer noch in Kraft. Insbesondere in Italien sind sie nicht gesetzlich geregelt.
Leider existiert das Regime immer noch in dem der Ehemann das völlig aufnimmt wirtschaftliche Persönlichkeit der Frau . Das bedeutet, dass das gesamte Vermögen der Frau nach der Heirat auf ihren Ehemann übergeht.
Diese Regelung impliziert, dass Frauen weder während der Ehe noch nach deren Auflösung Rechte haben. Es ist ein chauvinistisches und erniedrigendes Konzept was gesetzlich nicht erlaubt sein sollte.
Schließlich ist das Gesetz in einigen Ländern immer noch in Kraft Regime der Güterunion. In diesem Fall geht das Eigentum an der Ware nicht über, anders als bei der Verwaltung und dem Nießbrauch. Somit behält die Frau ihr Recht auf Immobilien, hat jedoch keinen Anspruch auf Kredit.