
Die Grundrechte entstanden in Frankreich Ende des 18. Jahrhunderts mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Der Begriff der Menschenrechte geht auf das in der Antike von den Römern begründete Naturrecht zurück und basieren auf rationalen Ideen, die aus der Natur der Dinge abgeleitet sind.
Unter „Gesetz“ verstehen wir die Reihe von Rechtsvorschriften, die vom Staat geschaffen wurden, um das Verhalten von Menschen zu regeln, und deren Nichtbeachtung eine gerichtliche Sanktion nach sich zieht.
Das Gesetz schafft somit die Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben mit dem Ziel, Sicherheit, Gleichheit, Gewissheit, Freiheit und Gerechtigkeit für jedes Mitglied zu gewährleisten. Ziel ist die Herstellung von Harmonie, Ordnung und sozialem Gleichgewicht.
Mit diesem Artikel möchten wir die damit verbundenen Konzepte beleuchten Menschenrechte und Grundrechte sowie ihre charakteristischen Unterschiede und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen.

Menschenrechte
Der Definition von Recht folgend können wir und einführen Menschenrechte als Einschränkung des Handelns des Staates gegenüber Einzelpersonen verstehen Geben Sie ihnen einen Raum von Freiheit entsprechend ihrem Zustand als Mensch.
Menschenrechte sind daher lebenswichtig mit Würde frei in einem fairen und friedlichen Kontext.
Wir alle genießen es einfach dadurch, dass wir existieren . Es gibt keinen Unterschied zwischen Sex Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Wohnort, Sprache, politische Partei, Alter oder soziale, kulturelle oder wirtschaftliche Lage.
- Universal.
- Unverletzlich.
- Nicht übertragbar.
- Unverzichtbar.
- Voneinander abhängig.
Das internationale Menschenrechtsgesetz legt die Verpflichtung aller Länder fest, so zu handeln, dass dies der Fall ist Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen. Die Grundlagen dieses Regelwerks finden sich in der Charta der Vereinten Nationen (1945) und in Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948).
Grundrechte
Damit ein Grundrecht existiert, muss zunächst ein Menschenrecht existieren. Es kann als Grundrecht angesehen werden die Garantie, die eine Nation allen Menschen innerhalb ihrer Grenzen bietet . Aufgrund ihrer Bedeutung werden diese Rechte durch eine Magna Carta in den Verfassungen der Staaten geregelt.
Sie unterscheiden sich von den übrigen in der Verfassung verankerten Rechten dadurch, dass sie unveräußerlich sind (sie werden im Moment der Geburt erworben) und nicht Gegenstand von Transaktionen oder Tausch sein können.
Die Verteidigung der Grundrechte ist zumindest in den betrachteten demokratischen Gesellschaften in der Regel gerichtlich flexibler eine tragende Säule von Gesellschaft . In diesem Sinne stellen wir fest, dass jedes Land seine eigenen Grundrechte hat. Leider werden viele davon nicht respektiert.

Unterschied zwischen Grundrechten und Menschenrechten
Der Hauptunterschied liegt in der Territorialität . Die Menschenrechte gelten universell und ohne Einschränkungen. Andererseits unterliegen Grundrechte einer bestimmten Rechtsordnung mit den daraus resultierenden gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen. Der Begriff des Grundrechts ist daher in der Rechtsordnung eines Staates vorherrschend.
Ein Grundrecht ist in erster Linie ein durch die Verfassung verankertes Recht, daher muss bei der Ausgestaltung eines Grundrechts dessen Vorbestehen berücksichtigt werden.
Menschenrechte haben einen viel umfassenderen Inhalt als Grundrechte . Die Unterscheidung zwischen den beiden ist wesentlich; Tatsächlich werden nicht alle Menschenrechte als Grundrechte anerkannt.
In diesem Sinne lässt sich erkennen, wie in der inneren Ordnung der Staaten und insbesondere in der Verfassungslehre zwischen beiden unterschieden wird. Im staatlichen System herrscht de facto der Grundrechtsgedanke vor.
Diese Differenzierung mit den damit verbundenen Konsequenzen es entspricht nicht der Existenz einer pluralistischen Rechtsordnung innerhalb des Staates . Neben anderen Folgen untergräbt das Fortbestehen dieser Unterscheidung zwischen Grundrechten und Menschenrechten tendenziell die wirksame Nutzung wirtschaftlicher, sozialer und sozialer Rechte kulturell .